Wissenswertes

Wie rechnet sich Pflege?

Viele Menschen, alte und junge, sind mit den Fragen zur Finanzierung und Abrechnung der empfangenen Pflegeleistungen schlichtweg überfordert. Wen wundert das? Müssen doch auch Profis sich immer mal wieder schlau machen und rückversichern.

Im Folgenden möchten wir Ihnen die Antworten auf die wichtigsten Fragen geben – ohne Bürokratendeutsch und der üblichen Paragraphenhuberei, die letztlich nur eins bezwecken soll: nämlich Sie zu verunsichern.


Wer leistet häusliche Pflege?

Häusliche Pflege wird von Sozialstationen oder ambulanten Pflegediensten wie der Landpflege erbracht. Beide sind von den Kranken- und Pflegekassen zugelassen, rechnen nach den gleichen Kostensätzen ab und bieten Mitgliedern von Krankenpflegevereinen die gleichen Vergünstigungen.


Pflege ist nicht gleich Pflege!

Ein ambulanter Pflegedienst kann ein Menge für Sie tun. Unser Angebot reicht von Essen auf Rädern, der Vermittlung von Fusspflege oder Krankengymnastik bis hin zur Installation eines Hausnotrufsystems und so weiter, und so weiter. Unser Hauptaufgabengebiet ist und bleibt aber: Pflege. Und hier gibt es einen wichtigen Unterschied.


Zwei Arten der ambulanten Pflege

Die Krankenschwester eines ambulanten Pflegedienstes besucht eine ältere Dame, Frau Müller, morgens in ihrem eigenen Haus. Die Krankenschwester wäscht die Dame, hilft beim Ankleiden, dem Anlegen der Stützstrümpfe und beim Zähnputzen, kämmt die Haare, hilft der Dame in den Rollstuhl und richtet das Bett. Im Anschluss erhält Frau Müller noch die Insulinspritze vor dem Frühstück. Was ist geschehen? Die Krankenschwester als Fachfrau könnte sagen: Eine grosse Toilette sowie zweimal medizinische Behandlungspflege aus der Leistungsgruppe 1. Frau Müller würde vielleicht sagen: Pflege. Und natürlich haben beide recht. Denn Frau Müller hat tatsächlich Pflege erhalten – aber eben zwei unterschiedliche Arten von Pflege: Häusliche Krankenpflege und Grundpflege.


Was ist Häusliche Krankenpflege?

Die Antwort steckt wie so oft schon in der Frage: Häusliche Krankenpflege dient der medizinischen Behandlung von Krankheiten in der eigenen Häuslichkeit. Frau Müller leidet unter Krampfadern und Diabetes. Zur Behandlung der Krampfadern hat der Arzt von Frau Müller Stützstrumpfhosen angeordnet und zur Behandlung der Diabetes tägliche Insulingaben. Da Frau Müller alleine wohnt, der Sohn in eine andere Stadt verzogen ist und sie sich das Insulin nicht mehr selbst spritzen kann und auch zu schwach ist, die Stützstrumpfhosen anzulegen, hat der Hausarzt Frau Müller ambulante Pflege verordnet. Und die Krankenkasse von Frau Müller hat die ärztliche Verordnung genehmigt.

Was ist noch alles Häusliche Krankenpflege?

Alles, was der Behandlung von Krankheiten in der eigenen Häuslichkeit dient und von Pflegefachkräften wie Krankenschwestern und Altenpflegerinnen vorgenommen werden kann und darf. Im Einzelnen sind dies unter anderem die folgenden pflegerischen Dienstleistungen:

  • Blutdruck- und Blutzuckermessen
  • Injektionen
  • Medikamentengaben, auch Einreibungen
  • Anlegen von Kompressionsstrümpfen
  • Verbände
  • Inhalationen
  • Auflegen von Kälte- und Wärmeträgern
  • Drainagen
  • Absaugen

Und noch vieles mehr....


Wer kann Häusliche Krankenpflege erhalten?

Im Prinzip jeder. Jeder, der dauerhaft oder vorübergehend krank ist und zur Sicherstellung der ärztlichen Therapie oder zur Vermeidung eines Krankhausaufenthaltes einen ambulanten Pflegedienst benötigt, der durchführt was der Arzt verordnet hat. Immer vorausgesetzt, der Patient oder Familienangehörige können das Notwendige nicht selbst vornehmen.


Wer zahlt die Häusliche Krankenpflege?

Die Krankenkasse. Der ambulante Dienst rechnet seine Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab. Die Patientin, hier Frau Müller, zahlt dem Pflegedienst nichts für die Gabe der Insulinspritze oder das Anlegen der Stützstrümpfe. Gesetzlich Versicherte müssen sich allerdings mit 10% an den Kosten beteiligen sowie Euro 10,- für jede Verordnung bezahlen. Von dieser gesetzlichen Zuzahlungspflicht gibt es aber Befreiungsmöglichkeiten, hier berät die Krankenkasse Frau Müller gerne. Zuzahlungen, etwa weil der Patient weiter entfernt wohnt oder die Pflege aufwändig ist, dürfen von den ambulanten Pflegediensten nicht erhoben werden.


Muss man für die Häusliche Krankenpflege eine Pflegestufe haben?

Nein, muss man nicht. Denn Häusliche Krankenpflege wird ja von der Krankenkasse bezahlt und nicht von der Pflegekasse. Dazu wieder ein Beispiel: Malermeister Meier ist vom Gerüst gefallen und hat sich beide Arme gebrochen. Aus dem Krankenhaus entlassen, ist der überzeugte Junggeselle Herr Meier mit beiden Armen in Gips mittlerweile wieder allein zuhause. Er braucht jetzt keine Insulinspritze oder Stützstrümpfe, er braucht vielmehr Hilfe bei den Verrichtungen seines täglichen Lebens. Schliesslich kann er sich nicht waschen, nicht rasieren, nicht kämmen, nicht anziehen oder zähneputzen. Herr Meier braucht also unter anderem morgens eine grosse Toilette wie Frau Müller. Braucht er auch eine Pflegestufe? Nein, braucht er nicht. Denn dem Herr Meier wird es bald wieder besser gehen, der Gips kommt in ein paar Wochen ab und nach guter Krankengymnastik sollte er bald wieder auf dem Gerüst stehen dürfen. Die Pflegebedürftigkeit von Herrn Meier war anders wie bei der 85 Jahre alten Frau Müller nur vorübergehend. Man kann also sagen, immer wenn man Häusliche Behandlungspflege benötigt oder die Pflegebdürftigkeit nur vorübergehend ist, zahlt die Krankenkasse. Wenn, wie bei Herrn Meier, der Hausarzt die Notwendigkeit der ambulanten Pflege bescheinigt und die Krankenkasse diese genehmigt.

Was ist, wenn die Pflegebedürftigkeit dauerhaft ist?

Frau Müllers Pflegebedürftigkeit ist aufgrund altersbedingter Gebrechen leider nicht von vorübergehender Natur. Sie braucht deshalb auch Hilfe und Unterstützung bei den „regelmässig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens“. Das sind:


1. Im Bereich der Körperpflege

Waschen, Baden, Duschen, Rasieren, Kämmen, Zahnpflege, Blasen- und Darmentleerung.


2. Im Bereich der Ernährung

Das mundgerechte Zubereiten der Nahrung und die Aufnahme der Nahrung.


3. Im Bereich der Mobilität

Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen innerhalb der Wohnung, das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung um z. Bsp. Arztbesuche zu machen.


4. Im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung

Einkaufen, Kochen, Reinigung der Wohnung, Spülen, Wechseln der Wäsche, Waschen der Wäsche und Kleidung, Beheizen der Wohnung.

Anders wie bei Herrn Meier übernimmt die Krankenkasse diesmal nicht die Kosten für die Hilfe und Unterstützung bei diesen Verrichtungen. Eben weil Frau Müller dauerhaft, das heisst voraussichtlich mehr als sechs Monate pflegebedürftig ist. Frau Müller kann jetzt aber Leistungen aus der Pflegekasse beantragen, um die von ihr benötigte Grundpflege des ambulanten Pflegedienstes zu bezahlen.


Was ist Grundpflege?

Häusliche Krankenpflege dient der Behandlung von Krankheiten. Grundpflege dient der Unterstützung bei menschlichen Grundbedürfnissen, welche man aufgrund von Krankheit oder Altersgebrechen nicht selbst erfüllen kann. Die Pflegeversicherung versteht die in den Bereichen der Körperpflege, Ernährung und Mobilität genannten Verrichtungen als Grundbedürfnisse. Und die dazu nötige Pflege, welche Frau Müller mit den Leistungen der Pflegekasse bezahlen will, nennt man Grundpflege.


Wie erhält man Leistungen aus der Pflegeversicherung?

Leistungen aus der Pflegeversicherung zahlt die Pflegekasse. Die Pflegekasse ist immer bei der zuständigen Krankenkasse angesiedelt. Leistungen aus der Pflegekasse erhält, wer dauerhaft pflegebedürftig ist. Nun ist Frau Müller dauerhaft pflegebedürftig. Das allein genügt aber noch nicht. Bevor Frau Müller Leistungen empfangen kann, muss ihre Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Kasse offiziell festgestellt und eingestuft werden. Dazu stellt Frau Müller einen Antrag bei der zuständigen Pflegekasse. Das Antragsformular kann sie telefonisch bei der Kasse bestellen oder abholen lassen. Bevor sie den ausgefüllten Antrag abschickt, macht sie aber noch eine Kopie. Denn die Pflegekasse zahlt rückwirkend ab Antragsstellung.
Nach einigen Tagen erhält Frau Müller dann einen Brief oder Anruf, der ihr den Besuch des Medizinischen Dienstes zu einem bestimmten Termin ankündigt. Steht der Medizinische Dienst dann vor der Tür, lässt sich Frau Müller zur Sicherheit die Ausweise zeigen. Der Medizinische Dienst ermittelt dann in der Häuslichkeit den Pflegebedarf von Frau Müller, das heißt welche Verrichtungen des täglichen Lebens Frau Müller noch selbst machen kann und welche nicht und für was sie wie viel Hilfe und Unterstützung benötigt. Der Medizinische Dienst empfiehlt auch eine entsprechende Pflegestufe. Damit wird die Höhe der zukünftigen Leistung aus der Pflegekasse festgesetzt.
Wie kann man sich auf den Besuch des Medizinischen Dienstes vorbereiten?

Die Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes sind Ärzte und Pflegefachkräfte, also Pflegeprofis. Frau Müller ist kein Pflegeprofi. Die Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes haben schon viele Pflegebegutachtungen durchgeführt. Für Frau Müller ist es das erste Mal. Frau Müller sollte sich also vor und während der Pflegebegutachtung durch die Pflegeprofis eines ambulanten Pflegedienstes beraten lassen. Die Landpflege bietet diese Dienstleistung kostenlos an.


Was ist eine Pflegestufe?

Frau Müllers Pflegebedürftigkeit ist in die Pflegestufe I eingestuft worden. Das heisst Frau Müller braucht mindestens einmal täglich Grundpflege und zusätzlich mehrmals in der Woche Hilfe im Haushalt. Das sind pro Tag mindestens 90 Minuten oder mehr als 10,5 Stunden pro Woche für Hilfsleistungen, wobei nur für die Grundpflege mehr als 45 Minuten täglich aufgewendet werden müssen.

Um in die Pflegestufe II zu kommen, hätte Frau Müller dreimal täglich Grundpflege und zusätzlich mehrmals in der Woche Hilfe im Haushalt benötigen müssen. Das sind mindestens 3 Stunden pro Tag oder 21 Stunden in der Woche, wobei nur für die Grundpflege allein schon über 2 Stunden täglich aufgewendet werden müssten.

Für die Pflegestufe III muss täglich rund um die Uhr, auch nachts, Hilfe benötigt werden. Eine Pflegeperson hat in ständiger Bereitschaft zu stehen und es müssen nicht jede Nacht aber doch zwei bis dreimal pro Woche unvorhergesehene Pflegeeinsätze geleistet werden. Der Zeitaufwand für die Pflegestufe III beträgt mindestens 5 Stunden pro Tag oder 35 Stunden pro Woche, wobei von diesen 5 Stunden täglich mindestens 4 für die Grundpflege aufgewendet werden müssen.


Welche Leistungen erhält Frau Müller nach der Einstufung von der Pflegekasse?

Nach Einstufung ihrer Pflegebedürftigkeit hat Frau Müller jetzt das Recht Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen. Ihre Ansprechpartnerin bei der Pflegekasse klärt sie darüber auf, dass sie sich erst entscheiden muss, welche Art von Leistung sie in Anspruch nehmen kann. Die Pflegekasse leistet nämlich auf drei verschiedene Arten:

Sachleistung
Geldleistung
Kombinationsleistung
Was ist die Sachleistung?

Frau Müller überlegt sich, ob sie nicht einen ambulanten Pflegedienst beauftragen sollte ihr bei der morgentlichen Toilette zu helfen. Dann wäre es das Beste bei der Pflegekasse die Sachleistung zu beantragen. Der Pflegedienst könnte so direkt mit der Pflegekasse abrechnen, jedoch nur bis zum Höchstbetrag der jeweiligen Pflegestufe

Dieser beträgt monatlich für:

Pflegestufe I bis zu Euro 440,-
Pflegestufe II bis zu Euro 1040,-
Pflegestufe III bis zu Euro 1510,-
In Härtefällen Euro 1918,-

Kosten die in Anspruch genommen Leistungen des Pflegedienstes mehr als den Höchstbetrag, muss Frau Müller den Rest als Eigenanteil selbst zahlen.


Was ist die Geldleistung?

Wenn Frau Müller es möchte, kann statt der Sachleistung auch Pflegegeld bezogen werden. Dann übernimmt Frau Müller selbst die Verantwortung für ihre Pflege. Die Pflegekasse überweist monatlich direkt auf ihr Konto und Frau Müller kann mit diesem Geld Angehörige, Nachbarn, Bekannte oder andere Helfer bezahlen. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich auch wieder nach der jeweiligen Einstufung:

Pflegestufe I Euro 225,-
Pflegestufe II Euro 430,-
Pflegestufe III Euro 685,-

Sollte sich Frau Müller für diese Variante entscheiden, muss sie als Pflegegeldempfängerin der Pflegestufe I ebenso wie die Pflegegeldempfänger der Stufe II alle sechs Monate den Besuch eines professionellen Pflegedienstes anfordern, damit dieser sie als auch die pflegenden Angehörigen berät. Pflegegeldempfänger der Stufe III müssen sogar alle 3 Monate beraten werden, damit sie den Anspruch auf das Pflegegeld nicht verlieren.


Gibt es noch weitere Leistungen von der Pflegekasse?

Wird neben häuslicher Pflege auch Tagespflege in Anspruch genommen, so können sich das monatliche Pflegegeld als auch die monatliche Pflegesachleistung um bis zu 50 % erhöhen. Es stünden somit in den einzelnen Pflegestufen beispielsweise als Pflegesachleistung zur Verfügung:

Pflegestufe I Euro 440,- + Euro 220,- = Euro    660,- (150%)
Pflegestufe II Euro 1040,- + Euro 520,- = Euro 1.560,- (150%)
Pflegestufe III Euro 1.510 + Euro 755,- = Euro 2.265,- (150%)

Dieses erhöhte Gesamtbudget muss aber zwischen den zwei Leistungsarten Häusliche Pflege und Tagespflege so aufgeteilt werden, dass eine Leistungsart nicht mehr als 100 Teile des nunmehr 150 Teile umfassenden Gesamtbudgets verwenden darf.

Ein Pflegebedürftiger der Pflegestufe II hat demnach Anspruch auf höchstens 100% der Pflegesachleistung (Euro 1040,-) für Tagespflege bei einem dann noch verbleibenden Anspruch auf häusliche Pflege von zusätzlichen 50% der Pflegesachleistung (Euro 520,-).

oder

einen Anspruch von höchstens 100% der Pflegesachleistung für Häusliche Pflege bei einem dann noch verbleibenden Anspruch von zusätzlichen 50% der Pflegesachleistung für Tagespflege. Die Anteile für die verschiedenen Leistungsarten können flexibel variiert werden, bleiben jedoch immer auf maximal 100 % für die jeweilige Leistungsart gedeckelt.

Das ist, zugegeben, eine auf den ersten Blick komplizierte Regelung. Wenn Sie hierzu Fragen haben sollten, unterstützen wir Sie gerne.


Was ist Tagespflege überhaupt?

Tagespflege ist ein teilstationäres Pflege- und Betreuungsangebot. Pflegebedürftige Menschen werden morgens von zuhause abgeholt, tagsüber in einer Tagespflegeeinrichtung gepflegt, versorgt und betreut, und abends wieder zu der vereinbarten Zeit nach Hause gebracht.

Tagespflege ist eine Alternative zur ambulanten Pflege als auch zur Heimpflege und kann dazu beitragen, dass pflegebedürftige Menschen solange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit verbleiben können, wenn die Pflege und Betreuung dort des Nachts gewährleistet ist.

Tägliche Pflegesätze der Tagespflege im Haus Tanneck

Pflegestufe I Euro 37,49  
Pflegestufe II Euro 50,57  
Pflegestufe III Euro 59,30*

* inklusive Hol- und Bringdienst und aller Mahlzeiten.

Was ist die Kombinationsleistung?

Manchmal kann es auch sinnvoll sein beides, Sachleistung und Pflegegeld, zu kombinieren. Dann könnte Frau Müller von einem professionellen Pflegedienst als auch von Angehörigen, Nachbarn oder Bekannten betreut werden. Wie geht das?

Frau Schmidt ist in die Pflegestufe II eingestuft und hat somit die Wahl zwischen Sachleistung in Höhe von maximal Euro 1040,- oder Pflegegeld in Höhe von Euro 430,-. Sie bezieht Sachleistungen von einem Pflegedienst in Höhe von Euro 780,-, hat also nur 75% der ihr zur Verfügung stehenden Euro 1040,- verbraucht. Es bleiben 25% der Euro 1040,- übrig, das wären Sachleistungen für Euro 260,-. Frau Schmidt hat also noch Anspruch auf 25% der monatlichen Leistungen, die sie sich aber als Pflegegeld auszahlen lassen will. Frau Schmidt bekommt von der Pflegekasse also 25% von Euro 430,-, das sind noch Euro 107,50.

Wird zusätzlich noch Tagespflege in Anspruch genommen, erhöht sich auch die Kombinationsleistung um 50%. Sollte Frau Schmidt Leistungen der Tagespflege in Höhe von insgesamt Euro 520,- also 50% in Anspruch nehmen, verbleiben ihr immer noch 100% der Pflegesachleistung (Euro 1040,-) oder des Pflegegeldes (Euro 430,-). Auch hier sind wieder viele Variationen zwischen den Leistungsarten möglich. Wir beraten Sie im Einzelfall gerne.

Frau Müller möchte die Dienstleistungen eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen und entscheidet sich für die Sachleistungen der Pflegeversicherung.


Was kostet ein professioneller ambulanter Pflegedienst?

Häusliche Krankenpflege kostet schon mal nichts, weil das zahlt ja die Krankenkasse. Was ein ambulanter Pflegedienst kostet, hängt also davon ab, welche und wie viele Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Hilfe Frau Müller in Anspruch nehmen muss oder will.


Können ambulante Pflegedienste und Sozialstationen ihre Preise für Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung nach eigenem Ermessen festsetzen?

Nein, das dürfen sie nicht. Jeder zugelassene Pflegedienst in Baden-Württemberg hat sich bei den Kranken- und Pflegekassen vertraglich verpflichtet, nur die landesweit gleichen, genehmigten Preise für die einzelnen Leistungen in Rechnung zu stellen. Mehr als diese Preise darf der Dienst nicht verlangen. Die Preise unterscheiden sich also nicht von Pflegedienst zu Pflegedienst, wohl aber dadurch, wer vom Pflegedienst die Leistungen erbringt: eine Fachkraft, eine ergänzende Hilfe oder ein Zivildienstleistender. In der Pflege ist eine Fachkraft entweder eine Krankenschwester oder Altenpflegerin und eine ergänzende Hilfe immer eine Pflegeassistentin. Die Landpflege beschäftigt in der Grundflege nur Pflegefachkräfte und Pflegeassistentinnen, der Einsatz von Zivildienstleistenden ist für uns lediglich in der hauswirtschaftlichen Versorgung denkbar. Und manche Leistungen dürfen ohnehin nur von Pflegefachkräften erbracht werden. Die Leistungen in der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung nennt man Module. Die Preise in Euro für die einzelnen Module der Grundpflege pro Einsatz:

Pflegefachkraft Pflegeassistentin
1. Grosse Toilette 22,52 15,44
2. Kleine Toilette 15,03 10,32
3. Transfer/An-Auskleiden 8,13 5,57
4. Hilfe bei Ausscheidungen 9,99 -
5. Einfach Hilfe bei Ausscheidungen - 6,85
6. Spezielles Lagern 5,00 3,42
7. Mobilisation 5,00 3,42
8. Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 5,00 3,42
9. Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 17,53 12,01
10. Verabreichung von Sondennahrung mittels Spritze, Schwerkraft oder Pumpe 15,38 -
11. Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung pro ¼ Stunde 7,50 5,16
12. Zubereiten einer einfachen Mahlzeit 11,03 8,59

Es ist darauf zu achten, dass das Modul Nr. 3 (Transfer/An- und Auskleiden) nicht neben den Modulen Nr. 1, Nr. 2, Nr. 4 und Nr. 5 abgerechnet werden darf. Wie auch Nr. 11 (Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung) nicht neben Nr. 15 in Rechnung gestellt werden darf.


Die Preise für die Module der hauswirtschaftlichen Versorgung:

Fachkraft Ergänzende Hilfe Zivildienstleistender
13. Essen auf Rädern 2,39 2,39 2,39
14. Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit 22,06 17,19 8,83
15. Einkauf / Besorgung pro ¼ Stunde 6,62 5,16 2,66
16. Waschen / Bügeln / Putzen pro ¼ Stunde 6,62 5,16 2,66
17. Vollständiges Ab und Beziehen des Bettes 4,40 3,42 1,74
18. Beheizen 6,62 5,16 2,66

Unterscheiden sich die einzelnen Leistungen von Pflegedienst zu Pflegedienst?

Auch hier gibt es vertraglich festgezurrte Mindeststandards, die jeder Pflegedienst zu erbringen hat. Die Grosse Toilette zum Beispiel hat bei allen Pflegediensten folgende Tätigkeiten zu beinhalten:

  1. An/Auskleiden
  2. Hautpflege
  3. Kämmen
  4. Mund- und Zahnpflege inklusive Parotitis- und Soorprophylaxe
  5. Gegebenenfalls Rasieren
  6. Waschen (im Bad oder am Waschbecken)/Duschen/Baden (umfasst gebenfalls Haarwäsche)
  7. Transfer aus dem Bett/ins Bett
  8. Bett machen/richten

Die Landpflege reichert diesen Mindeststandard noch durch Elemente des Wellcare an. Das sind Hand/Fussmassagen, Aromatherapeutische Anwendungen und gegebenfalls ein Wohlfühlbad mit den entsprechenden Zusätzen. Jedes schriftliche Angebot der Landpflege enthält die einzelnen Module als auch die darin enthaltenen einzelnen Tätigkeiten. Transparenz ist uns sehr wichtig.


Was ist eine Wegepauschale?

Die Wegepauschale soll die Wegkosten abgelten. Die Wegkosten können pauschal pro Hausbesuch mit Euro 3,17 in Rechnung gestellt werden. Wird neben der Grundpflege auch noch Häusliche Krankenpflege in Anspruch genommen, reduziert sich die Wegepauschale auf Euro 1,73. Bei Versicherten der Betriebs- und Innungskrankenkassen auf Euro 2,59.


Was sind Investitionskosten?

Manche Pflegedienste erheben zusätzlich für jeden Hausbesuch Investitionskosten. Die Landpflege nicht.


Was ist die Ausbildungsumlage?

Die meisten Pflegedienste sind gehalten, für jeden Hausbesuch eine Ausbildungsumlage zu erheben. Die Landpflege als neugegründeter Dienst bisher noch nicht.


Was sind Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge?

Manche Pflegedienste erheben pro Hausbesuch an einem Sonn- oder Feiertag einen Zuschlag von Euro 2,- und für einen Hausbesuch zwischen 20:00 und 6:00 Uhr einen Zuschlag von Euro 1,93.


Was gibt es sonst noch zu beachten?

Eine Menge. Letztlich sind Art, Umfang und Kosten der ambulanten Pflege immer vom Einzelfall abhängig. Lassen Sie sich ein unverbindliches und kostenloses Angebot erstellen. Besser noch mehrere Angebote und vergleichen Sie diese. Und nutzen Sie alle Beratungsmöglichkeiten. Angefangen bei Ihrem Hausarzt, über die Kranken- und Pflegekassen bis hin zu dem ambulanten Pflegedienst Ihrer Wahl.